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Außergerichtlicher Widerspruch

Schriftlicher Widerspruch einer Person, die einen Beschluss einer Einrichtung anficht, welcher vor den Direktionsausschuss der Einrichtung gebracht wird, von der dieser Beschluss erlassen wurde, d. h. ohne vor ein Gericht gebracht zu werden.

Scheitert der außergerichtliche Widerspruch, kann beim zuständigen Gericht ein gerichtlicher Widerspruch eingereicht werden.

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