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Verarbeitung von Waren

Der Begriff „Verarbeitung von Waren“ bezeichnet im Allgemeinen folgende Vorgänge:

a) die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an andere Waren;

b) die Verarbeitung von Waren;

c) die Zerstörung von Waren;

d) die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung;

e) die Verwendung von Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung der Veredelungserzeugnisse ermöglichen oder erleichtern, selbst wenn sie hierbei vollständig oder teilweise verbraucht werden (Produktionshilfsmittel).

(Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013)

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